Was tun im Sterbefall?

Was tun im Sterbefall?

Stirbt ein Mensch, steht die Welt für einen Moment Kopf, ganz gleich, ob man darauf vorbereitet ist oder der Tod überraschend eintritt. Und gleichzeitig sollen in diesem emotionalen Ausnahmezustand wichtige Entscheidungen getroffen werden – für viele Angehörige ist das sehr schwer. Sie finden hier für den Fall der Fälle erste Hilfestellungen – und dann sind wir auch schon an Ihrer Seite.

Bevor Sie uns verständigen − rufen Sie einen Arzt oder den ärztlichen Notdienst (Tel. 116 117).

Dieser stellt den Totenschein aus, der für viele Vorgänge wichtig ist. Tritt der Todesfall in einer Einrichtung oder im Krankenhaus ein, dann kümmert sich das dortige Personal darum.

Uns erreichen Sie rund um die Uhr, auch sonn- und feiertags, unter der Rufnummer 07181 – 93 27 401. Wir gehen dann gemeinsam und behutsam mit Ihnen die weiteren Schritte durch.

Bestimmte Unterlagen sollten Sie, wenn möglich, zur Hand haben. Aber keine Sorge: Sollten Ihnen Papiere und Urkunden – aus welchen Gründen auch immer – nicht zur Verfügung stehen, so können wir als Ihr Bestattungsunternehmen bei der Beschaffung helfen. Wir erledigen in der Regel auch den Großteil der notwendigen Behördengänge für Sie:

Wichtige Unterlagen
  • Totenbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt)
  • Personalausweis, Reisepass (sofern vorhanden)
  • Geburtsurkunde (Ledige)
  • Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
  • bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehepartners
  • bei Geschiedenen das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • bei Vertriebenen und Flüchtlingen den Registrierschein
  • bei Namensänderungen die Namensänderungsurkunde
  • Sozialversicherungsnummer der Rentenversicherung, ggf. auch die des verstorbenen Ehepartners (für die Witwen-/Witwervorschusszahlung)
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • sofern vorhanden:
    • Rentennummern (Alters-, Witwen-, Kriegs-, EU-Rente)
    • Versicherungsunterlagen
    • Schwerbehindertenausweis
    • Grabdokumente

HINWEIS: In Deutschland haben Sie freie Bestatterwahl. Sie sind nicht verpflichtet, das ortsansässige Bestattungsunternehmen mit der Bestattung zu beauftragen. Es gibt kein Bestattungsunternehmen, das nur für bestimmte Städte, Gemeinden bzw. Ortsteile zuständig ist. Wir dürfen bundesweit und auf jedem Friedhof Bestattungen begleiten und betreuen, auch international. Ihr gutes Gefühl entscheidet.