Krankheitsvorsorge

Patientenverfügung und Organspende

Ist man jung und gesund, scheinen Krankheiten und Situationen, in denen man nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern, weit weg. Aber manchmal passiert es unerwartet und dann ist es gut, wenn sich Angehörige und Ärzte an Ihrer Vorsorge orientieren können. Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie im Falle eines Falles medizinisch mit Ihnen umgegangen werden soll. Ob Sie lebensverlängernde Maßnahmen wünschen oder ablehnen und auch, ob Sie einer Organspende zustimmen oder nicht.

Sie können sich für die Details mit Ihrem Hausarzt beraten oder online Informationen beim Bundesgesundheitsministerium dazu einsehen. Wichtig ist, die Verfügung zu unterschreiben und mit Datum zu versehen. Wer möchte, kann zusätzlich auch einen Organspendeausweis über das Online-Portal des Ministeriums bestellen, den man im Portemonnaie bei sich trägt.